Fragen und Antworten

Hier sammeln wir alle Fragen und Antworten

Wie ist die Ansteckungsgefahr im Freibad?

Die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung im Schwimmbecken ist wegen  der sehr starken Verdünnung von möglichen Viren im Wasser äußerst gering. Hauptübertragungswege dieser Infektionen sind direkte Mensch-zu-Mensch-Übertragungen über virus-haltige Tröpfchen, die beim Husten und Niesen freigesetzt  werden sowie Schmierinfektionen durch Übertragungen dieser Tröpfchen aus dem direkten Umfeld infizierter Personen über die Hände auf die Schleimhäute. Wir haben die bereits aus dem Alltag bekannten Abstandsregeln auch im Freibad umgesetzt. Alle Gäste müssen sich an die Abstandsregeln halten. Unser Freibadpersonal wird diese Hygiene- und Abstandsregeln notfalls durchsetzen. Im Sanitär- und Umkleidebereich sowie bei allen Handläufen und Türklinken haben wir unseren Reinigungsplan intensiviert. Das Risiko einer Ansteckung ist im Freibad daher nicht anders zu beurteilen als in anderen öffentlich zugänglichen Bereichen.

 

Ist der Zugang zum Freibad auf eine bestimmte zeitgleich anwesende Personenzahl begrenzt?

Ja. Wir müssen die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Gäste begrenzen. Achten Sie hier auf die Hinweise im Aushang im Bereich des Freibad-Eingangs. Die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Gäste ist auf 1700 begrenzt.

 

Muss ich mich vorher anmelden, um ins Freibad gehen zu können?

Nein. Wir führen die Einlassbeschränkung am Eingang durch. Wenn die maximal zulässige Personenzahl erreicht wird, erfolgt ein Einlassstopp. Es kann dann erst wieder eine Person ins Freibad gehen, wenn vorher eine andere Person das Freibad verlassen hat. 

 

Kann mein Kind alleine ins Freibad?

Bitte beachte, dass Kinder und Jugendliche unter 10 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen ins Freibad dürfen. Die erwachsene Person hat darauf zu achten, dass die Kinder/Jugendlichen die Verhaltens- und Hygieneregeln einhalten.

 

Kann es sein, dass das Freibad auch wieder geschlossen wird?

Ja, dies kann dann der Fall sein, wenn z. B. über die Gesundheitsbehörden neue Regelungen zur Eindämmung der Coronapandemie verhängt werden.

 

Kann ich im Freibad alle Angebote  uneingeschränkt nutzen?

Das hängt von der jeweiligen Inzidenzstufe ab, die durch die Corona-Schutzverordnung definiert sind.

 

Die Stufen sehen wie folgt aus: :

  • Inzidenzstufe 3: Nur Sportschwimmen

Das Bad ist nur für den Sportbetrieb mit negativem Test geöffnet - Liegewiesen, Spielplatz und Ballsportanlagen sind gesperrt. Es ist zwingend erforderlich einen negativen Corona-Test oder einen Impf- oder Genesungsnachweis mit einem entsprechenden Ausweisdokument den verantwortlichen Personen vor Ort vorzulegen. Im Falle eines Corona-Tests muss das negative Ergebnis von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Die Testvornahme darf bei der Inanspruchnahme des Angebotes höchstens 48 Stunden zurückliegen. Die Vorlage einer nachgewiesenen Immunisierung durch einen vollen Impfschutz oder Genesung ist ebenfalls zulässig.

 

  • Inzidenzstufe 2: Erweiterung der Gästezahl und des Angebots 

Alle Bereiche der Anlage sind geöffnet - Zutritt nur mit negativem Test. Es gilt jedoch eine Personenbeschränkung (7qm Fläche/Gast berechnet auf die Liegewiesenfläche. Es ist zwingend erforderlich einen negativen Corona-Test oder einen Impf- oder Genesungsnachweis mit einem entsprechenden Ausweisdokument den verantwortlichen Personen vor Ort vorzulegen. Im Falle eines Corona-Tests muss das negative Ergebnis von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Die Testvornahme darf bei der Inanspruchnahme des Angebotes höchstens 48 Stunden zurückliegen. Die Vorlage einer nachgewiesenen Immunisierung durch einen vollen Impfschutz oder Genesung ist ebenfalls zulässig.

 

  • Inzidenzstufe 3: Erweiterung der Gästezahl und des Angebots

 Alle Bereich sind ohne Testpflicht geöffnet.

 

Müssen Kinder einen negativen Corona-Test vorlegen?

Kinder bis zum Schuleintritt sind von dem Testerfordernis ausgenommen.

 

Gibt es Verhaltensregeln, die ich beim Besuch des Naturfreibad aufgrund der Pandemie beachten muss?

Ja. Wir haben alle Regeln und Maßnahmen für unsere Gäste im Bad und im Internet unter https://www.freibad-muesen.de/covid-19-und-freibad/ dargestellt.

 

Gibt es eine Maskenpflicht und bis wohin gilt diese?

Eine Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken) gilt grundsätzlich auch bei den Besuch von Schwimmbädern. Die Maskenpflicht gilt von der Warteschlange, über den Eingangsbereich mit Kasse bis hin zu den Umkleiden. Wir empfehlen grundsätzlich in allen Bereichen einen Nasen-Mundschutz zu tragen - ausgenommen in den Schwimmbecken. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Achten Sie auf andere Gäste und halten den Mindestabstand von 1,5 Metern ein!

 

Kann ich im Bad duschen?

Ja. Duschen Sie bitte vor dem Schwimmen und waschen Sie sich gründlich mit Seife. Die Duschräume dürfen begrenzt betreten werden. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweisschilder. Außerdem können Sie im Bad die Duschen im Außenbereich nutzen.

 

Findet ein Saisonkartenverkauf statt?

Ja. Uns ist aber wichtig, dass unsere Gäste zunächst wissen, unter welchen Bedingungen wir das Freibad öffnen dürfen, sprich: Sie wissen, welche Angebote wir anbieten (dürfen und können) und welche nicht. 

  

Kann ich ins Freibad gehen, wenn ich mich „krank“ fühle?

Nein. Zu Ihrem und unser aller Schutz verzichten Sie bitte auf den Freibadbesuch, wenn sie sich krank fühlen. Insbesondere ist der Zutritt zwingend untersagt, wenn grippeähnliche Symptome vorliegen.

 

Verändern sich die Eintrittspreise? 

Es gelten die Eintrittspreise entsprechend der Aushänge. Die Preise für die Saison 2021 wurden bereits vor der Öffnung unter Pandemie-Bedingungen festgelegt. Der Eintritt für eine Tageskarte kostet für einen Erwachsenen 3,00,-€ gegenüber 2,80.-€ im Vorjahr. Weitere Preise können hier eingesehen werden.

 

Was passiert mit meiner Saisonkarte, wenn das Freibad geschlossen wird?

Leider können wir Saisonkarten nicht ersetzen. Daher ist es uns wichtig, dass Sie vorher die Informationen erhalten, wie das Freibad den Betrieb langsam wieder hochfährt. Auch in einer normalen Saison kann es (z. B. wegen technischer Probleme) dazu kommen, dass das Freibad geschlossen werden muss. Auch in diesem Fall werden die Kosten für Saisonkarten nicht erstattet.

 

Haben wir alle Fragen beantwortet?

Ganz sicher nicht. Daher senden Sie uns gerne Ihre Fragen über das Kontaktformular zu. Wir werden dann die FAQs erweitern.